Alles Wichtige auf einen Blick
In den FAQ der Stiftungsfamilie beantworten wir alle Fragen, die wichtig sind.
In den FAQ der Stiftungsfamilie beantworten wir alle Fragen, die wichtig sind.
Voraussetzungen für eine Unterstützung sind eine aktuelle oder ehemalige Beschäftigung im Bahnbereich und das Vorliegen einer Hilfeberechtigung gemäß § 53 AO. Hilfeberechtigt sind Personen, die gemäß § 53 AO wirtschaftlich oder persönlich hilfebedürftig sind. Wirtschaftlich: wenn das monatliche Haushalts-Bruttoeinkommen inklusive des Vermögens eine bestimmte Summe nicht übersteigt. Persönlich: Menschen mit eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit und/oder Leistungsfähigkeit (körperlich oder geistig). Beide Fälle müssen nach jeweils 6 Monaten neu geprüft werden.
Um die Voraussetzungen prüfen zu können, benötigen wir einen ausgefüllten Unterstützungsantrag mit den erforderlichen Belegen. Alle Anträge werden vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandelt.
Wo finde ich den Unterstützungsantrag?Hier können Sie den Unterstützungsantrag herunterladen. Da die Stiftung EWH größtenteils durch Spenden finanziert wird, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
Wen unterstützt die Stiftung EWH?Die Stiftung EWH unterstützt folgende Personengruppen bei Vorliegen einer Hilfeberechtigung gemäß § 53 AO:
Die aktuellen Regelsätze sowie einige Beispiel-Berechnungen gemäß § 53 AO haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele nur eine erste Orientierung sein können. Für eine Entscheidung über die Hilfeberechtigung müssen neben den Einkommen weitere Punkte (wie Vermögen oder außergewöhnliche Belastungen) berücksichtigt werden. Eine Bewilligung der Leistung kann deshalb nur nach Antragstellung und detaillierter Prüfung durch die Stiftung EWH erfolgen.
Warum wird die Hilfeberechtigung überprüft?Aufgrund der Mildtätigkeit unterliegt die Stiftung EWH der Abgabenordnung (AO) und ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Hilfeberechtigung nach § 53 AO zu prüfen.
Was bedeutet persönliche Hilfebedürftigkeit gemäß §53 Abgabenordnung?Unter persönlicher Hilfebedürftigkeit gemäß §53 AO ist zu verstehen, dass eine Person infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer angewiesen ist.
Was bedeutet wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit gemäß §53 Abgabenordnung?Unter wirtschaftlicher Hilfebedürftigkeit gemäß §53 AO ist zu verstehen, dass Bezüge einen definierten Regelsatz der Sozialhilfe nicht überschreiten dürfen.
Was bedeutet Vermögen?Personen, die über ein Vermögen in Höhe von 15.500 Euro verfügen, gelten nach §53 Abgabenordnung nicht mehr als wirtschaftlich hilfebedürftig. Dazu zählen Bargeld, Geld auf dem Bankkonto sowie Wertgegenstände. Nicht dazu zählen jedoch Gegenstände des Hausrats, ein angemessenes Hausgrundstück, ein angemessenes Auto mit dem man z. B. zur Arbeit fährt. Bei einem Mehrpersonenhaushalt gilt diese Grenze pro Person.
Wie kann ich mit einer Spende helfen?Die Stiftung EWH finanziert sich zum größten Teil aus Spenden und unterstützt damit viele Menschen aller Altersstufen, die zum Beispiel über geringe wirtschaftliche Mittel verfügen, von schweren Krankheiten betroffen oder unverschuldet in Notsituationen geraten sind. Unterstützen auch Sie uns mit Ihrer Spende, gerne online oder per Überweisung.
Spendenkonto Stiftung EWH
Sparda-Bank West eG
IBAN: DE98 3606 0591 0207 0807 08
BIC: GENODED1SPE
Füllen Sie die Beitrittserklärung der Stiftungsfamilie online aus.
Alternativ können Sie die Beitrittserklärung auch bei uns unter Downloads herunterladen und ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben per Fax, E-Mail oder Post an folgende Adresse schicken: Stiftungsfamilie BSW & EWH, Servicezentrum, Bleicherufer 11, 19053 Schwerin, Telefon: 0800 2651367, Fax: 0385 7788933, E-Mail: info@stiftungsfamilie.de
Falls Sie keinen Drucker haben oder das Formular nicht ausdrucken möchten, können Sie auch eine Beitrittserklärung per Post anfordern.
Wie kann ich meine Daten ändern?Sie können direkt online unter Mein Konto Ihre Daten ändern, dafür müssen Sie sich nur einmalig registrieren. Des weiteren finden die Änderungsmitteilung unter Downloads. Nach Ausdruck und Unterschrift einfach per Fax, E-Mail oder Post schicken: Stiftungsfamilie BSW & EWH, Servicezentrum, Bleicherufer 11, 19053 Schwerin, Telefon: 0800 2651367, Fax: E-Mail: info@stiftungsfamilie.de
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Wie ändere ich die Zahlweise der Beiträge?Sie möchten am Lastschriftverfahren teilnehmen bzw. von der Hebestelle auf Lastschrift umstellen? Laden Sie die Einzugsermächtigung unter Downloads herunter. Nach Ausdruck und Unterschrift einfach per Fax, E-Mail oder Post schicken: Stiftungsfamilie BSW & EWH, Servicezentrum, Bleicherufer 11, 19053 Schwerin, Telefon: 0800 2651367, Fax: 0385 7788933, E-Mail: info@stiftungsfamilie.de
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Sie öffnen die Registierungs-Seite, geben dort Ihre Förderernummer und Geburtsdatum ein. Anschließend tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und legen ein Passwort fest.
Sie erhalten dann eine E-Mail, dort klicken Sie den Link und aktivieren somit Ihr Konto.
Wo finde ich meine Förderernummer?Die Förderernummer finden Sie auf Ihrer Servicekarte oder auf dem Kontoauszug, es ist die Nummer die auf „mref“ folgt.
Sie haben Ihr Passwort vergessen?Sie können unter dem Menüpunkt „LOGIN“ Ihr Passwort zurücksetzen.
Ich habe die richtige E-Mail bei Passwort vergessen eingetragen, wieso erhalte ich keine E-Mail?1. Bitte schauen Sie mal in Ihrem Spam-Ordner nach.
2. Sie haben noch keinen Account bei uns, registrieren Sie sich ganz einfach.
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Ihre E-Mail-Adresse hat sich geändert oder Sie haben die E-Mail-Adresse mit der Sie ein Konto haben vergessen?Registrieren Sie sich einfach erneut mit Ihrer Förderernummer und dem Geburtsdatum.
Sie kommen trotz "Passwort vergessen" nicht in Ihr Konto?Wenn Sie trotz der Passwort vergessen nicht in Ihr Konto kommen, registrieren Sie sich bitte erneut mit Ihrer Förderernummer und dem Geburtsdatum.
Benötige ich für die App einen extra Zugang?Nein, Sie haben einen Zugang für die App und den Login-Bereich auf der Website.
Kann ich meinen Zugang vom alten Veranstaltungskalender oder der alten App nutzen?Den Zugang der alten App können Sie auch weiterhin für alle Dienste der Website und der App nutzen. Nur für Nutzer des alten Veranstaltungskalenders müssten Sie sich bitte einen neuen Zugang anlegen. Dieser gilt dann aber für die Website, den neuen Veranstaltungskalender und die App.
Melden Sie sich einfach bei uns oder buchen Sie ganz einfach Ihre Reise online!
Stiftungsfamilie BSW-Hotel & FeWo
BSW-Reisezentrum
Hübnerstraße 3
86150 Augsburg
Tel.: 0821 2427-300
Fax: 0821 2427-460
E-Mail: reservierung@stiftungsfamilie.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag von 08:30 – 17:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag von 08:30 – 16:00 Uhr
Bei Buchungsfehlern oder Unstimmigkeiten hilft Ihnen das Team des BSW-Reisezentrum in Augsburg unter Telefon 0821 2427-300 oder per E-Mail: reservierung@stiftungsfamilie.de gerne weiter.
Was kann ich machen, wenn ich den in der Reisebestätigung genannten Zahlungstermin verpasst habe?Bitte benachrichtigen Sie das BSW-Reisezentrum in Augsburg unter Telefon 0821 2427-300. Das Reiseteam berät Sie gerne über die weiteren Zahlungsmöglichkeiten.
Ich möchte meine Buchung ändern oder stornieren. An wen kann ich mich wenden?Sie können Ihre Änderungswünsche im BSW-Reisezentrum in Augsburg oder im gebuchten Hotel bzw. der gebuchten Ferienwohnung mitteilen – per Telefon oder E-Mail. Die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne.
Wenn Sie Ihre Reisebuchung stornieren möchten, wenden Sie sich bitte an das BSW-Reisezentrum oder das gebuchte Hotel bzw. die gebuchte Ferienwohnung. Dazu ist es notwendig, Ihre Buchungsnummer anzugeben und Ihren Rücktritt zu erklären. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt per E-Mail oder schriftlich mitzuteilen. So können Missverständnisse vermieden werden. Die genauen Regelungen zu Stornierungen und den dabei möglicherweise entstehenden Kosten finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stiftung BSW – gerne beraten wir Sie hierbei.
Urlaubsaufenthalte, welche Sie online gebucht haben, stornieren Sie bitte idealerweise auch wieder online.
Sie haben Fragen zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV)?Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer RRV. Bei Interesse lassen wir Ihnen gern ein entsprechendes Formular unseres Kooperationspartners ERGO Reiseversicherung zukommen. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden muss. Sollten Sie Fragen beim Ausfüllen des Formulars oder zu den Versicherungsleistungen haben, steht Ihnen das Service Center der ERGO Reiseversicherung Montag bis Freitag von 7 bis 21 Uhr und Samstag von 9 bis 16 Uhr unter Tel.: 089 4166-1766 zur Verfügung. Hier können Sie die RRV online beantragen.
Wie kann ich einen Gutschein bei meiner nächsten Reise anrechnen lassen?Geben Sie bitte direkt bei Buchung Ihre Gutscheinnummer und den Wert des Gutscheins an. Eine Überweisung des Reisepreises im Vorfeld ist in diesem Fall nicht nötig. Sie zahlen den Differenzbetrag direkt vor Ort im Hotel bzw. in der Ferienwohnung. Bitte legen Sie bei Anreise den Originalgutschein zur Verrechnung vor, andernfalls kann dieser leider nicht berücksichtigt werden.
Was kann ich machen, wenn ich telefonisch niemanden erreiche?Wenn das BSW-Reisezentrum telefonisch nicht erreichbar sein sollte, können Sie Ihren Urlaubsaufenthalt auch rund um die Uhr online buchen oder Sie senden eine E-Mail an reservierung@stiftungsfamilie.de.
Bei dringenden und kurzfristigen Anliegen können Sie sich auch an die Rezeption des jeweiligen Hotels bzw. der jeweiligen Ferienwohnung wenden – die Telefonnummern finden Sie beim jeweiligen Hotel bzw. der jeweiligen Ferienwohnung auf dieser Übersicht.
Wo kann ich die Hotels und Ferienwohnungen bewerten?Unser Wunsch ist es, glückliche Gäste bei uns im Haus zu haben, daher ist uns Ihr Feedback sehr wichtig! Hier können Sie uns Ihr Feedback übersenden. Wir bedanken uns jetzt schon, dass Sie sich die Zeit dafür nehmen!
Unter „Mein Konto“ -> „Einstellungen“ in dem Tab „Newsletter“ können Sie jederzeit Ihre Newsletter-Abonnements verwalten.
Was kann ich machen, wenn der Newsletter nicht korrekt dargestellt wird?Oben im Newsletter befindet sich ein Link, der den Newsletter in Ihrem Browser öffnet. Gerne dürfen Sie uns aber auch Ihr Problem per E-Mail an newsletter@stiftungsfamilie.de senden.
Warum wird das Geburtsdatum bei der Anmeldung abgefragt?Lassen Sie sich überraschen – nur so viel: Wir haben nichts Böses damit vor.
Wie kann ich mich von den Newslettern abmelden?In jedem Newsletter findet sich am Ende ein Link, über den Sie sich vom Newsletter abmelden können. Oder Sie passen die Abonnements unter „Mein Konto“ -> „Einstellungen“ im Tab „Newsletter“ an.
Ich habe nach der Anmeldung keine Bestätigungs-Mail erhalten.Schauen Sie doch einmal in Ihrem Spam-Ordner nach oder melden Sie sich einfach erneut an.
Stiftung BSW:
Zu den Fördereinrichtungen gehören die Deutsche Bahn AG oder eine ihrer Tochterunternehmen. Auch das Eisenbahn-Bundesamt, weitere mit der Verwaltung und/oder Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs betraute Bundesbehörden, Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb des DB-Konzerns und ausgewählte Verkehrsverbünde, Sozialversicherungsträger und Sozialeinrichtungen der Vorgenannten sowie betreffende Gewerkschaften.
Stiftung EWH:
Hilfeberechtigte im Sinne des § 53 AO, insbesondere:
Ihre Mitgliedschaft beginnt am Ersten des Monats, in dem Ihr erster Beitrag bei der Stiftungsfamilie eingeht.
Wann endet meine Mitgliedschaft?Als Mitglied der Stiftung BSW
Nehmen Sie als Mitglied der Stiftung BSW bestimmte Leistungen und Angebote nicht in Anspruch, können Sie diese weitergeben: an potenzielle künftige Mitglieder, an nicht zum Nutzerkreis gehörende (externe) Unterstützer und an Dritte. Einzelheiten dazu regelt der Geschäftsführende Vorstand.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Stiftungsfamilie?Nein, ein Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung besteht nicht.
Was erwartet die Stiftungsfamilie von mir als Mitglied?Als Mitglied bzw. Spender tragen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Erhaltung der Stiftungen und zur Erfüllung ihrer Stiftungszwecke bei. Bei der Gewinnung weiterer Mitglieder/Spender können Sie gerne mithelfen. Darüber hinaus bitten wir Sie, sich solidarisch und kollegial zu verhalten; außerdem sollten Sie sich so verhalten, dass Risiken und Schäden für Sie selbst und für die Stiftungsfamilie möglichst ausgeschlossen werden.
Wie viel kostet mich eine Mitgliedschaft bei der Stiftungsfamilie?Als Förderer der Stiftung BSW zahlen Sie einen Mindestbeitrag von 5 Euro im Monat, als Spender der Stiftung EWH einen Mindestbetrag von 1 Euro. Auf freiwilliger Basis können Sie aber auch einen höheren Betrag entrichten, um soziale Projekte der Stiftungsfamilie zu fördern. Azubis und Dual Studierende können bereits ab 2,50 Euro im Monat Teil der Familie werden.
Welche Zahlungsmethode kann ich nutzen?Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Damit ermächtigen Sie die Stiftungsfamilie bis auf Widerruf, die angegebenen Beträge einzuziehen. Zugleich weisen Sie damit Ihr Kreditinstitut an, die auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an unser Servicezentrum unter Telefon: 0800 2651367 (gebührenfrei), Fax: 0385 7788933 oder E-Mail: info@stiftungsfamilie.de. Gerne können Sie uns auch ganz einfach über unser Kontaktformular anschreiben.