Exklusiv für Bahnbeschäftigte

Die Stiftungsfamilie ist für alle offen, die im Bahnbereich beschäftigt sind.

Wer kann mitmachen?

Teil der Stiftungsfamilie kann werden, wer bei den Fördereinrichtungen der Stiftungen beschäftigt ist – auch (haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätige) ehemalige Mitarbeitende, Hinterbliebene, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, Studierende, Ehe- und Lebenspartnerinnen und -Partner sowie (Enkel-)Kinder.

Zu den Fördereinrichtungen gehören die Deutsche Bahn AG oder eine ihrer Tochterunternehmen. Auch das Eisenbahn-Bundesamt, weitere mit der Verwaltung und/oder Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs betraute Bundesbehörden, Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb des DB-Konzerns und ausgewählte Verkehrsverbünde, Sozialversicherungsträger und Sozialeinrichtungen der Vorgenannten sowie betreffende Gewerkschaften können die Stiftung BSW fördern – ebenso Unternehmen, an denen die Vorgenannten Geschäftsanteile halten oder mit denen Eisenbahn- oder Verkehrsgewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen haben.

Wichtige Fragen