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Hier finden Sie alle Standorte und Ansprechpartner der Stiftungsfamilie BSW & EWH.
Voraussetzungen für eine Unterstützung sind eine aktuelle oder ehemalige Beschäftigung im Bahnbereich und das Vorliegen einer Hilfeberechtigung gemäß § 53 AO. Hilfeberechtigt sind Personen, die gemäß § 53 AO wirtschaftlich oder persönlich hilfebedürftig sind. Wirtschaftlich: wenn das monatliche Haushalts-Bruttoeinkommen inklusive des Vermögens eine bestimmte Summe nicht übersteigt. Persönlich: Menschen mit eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit und/oder Leistungsfähigkeit (körperlich oder geistig). Beide Fälle müssen nach jeweils 6 Monaten neu geprüft werden.
Um die Voraussetzungen prüfen zu können, benötigen wir einen ausgefüllten Unterstützungsantrag mit den erforderlichen Belegen. Alle Anträge werden vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandelt.
Wo finde ich den Unterstützungsantrag?Hier können Sie den Unterstützungsantrag herunterladen. Da die Stiftung EWH größtenteils durch Spenden finanziert wird, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
Wen unterstützt die Stiftung EWH?Die Stiftung EWH unterstützt folgende Personengruppen bei Vorliegen einer Hilfeberechtigung gemäß § 53 AO:
Die aktuellen Regelsätze sowie einige Beispiel-Berechnungen gemäß § 53 AO haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele nur eine erste Orientierung sein können. Für eine Entscheidung über die Hilfeberechtigung müssen neben den Einkommen weitere Punkte (wie Vermögen oder außergewöhnliche Belastungen) berücksichtigt werden. Eine Bewilligung der Leistung kann deshalb nur nach Antragstellung und detaillierter Prüfung durch die Stiftung EWH erfolgen.
Warum wird die Hilfeberechtigung überprüft?Aufgrund der Mildtätigkeit unterliegt die Stiftung EWH der Abgabenordnung (AO) und ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Hilfeberechtigung nach § 53 AO zu prüfen.
Was bedeutet persönliche Hilfebedürftigkeit gemäß §53 Abgabenordnung?Unter persönlicher Hilfebedürftigkeit gemäß §53 AO ist zu verstehen, dass eine Person infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer angewiesen ist.
Was bedeutet wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit gemäß §53 Abgabenordnung?Unter wirtschaftlicher Hilfebedürftigkeit gemäß §53 AO ist zu verstehen, dass Bezüge einen definierten Regelsatz der Sozialhilfe nicht überschreiten dürfen.
Was bedeutet Vermögen?Personen, die über ein Vermögen in Höhe von 15.500 Euro verfügen, gelten nach §53 Abgabenordnung nicht mehr als wirtschaftlich hilfebedürftig. Dazu zählen Bargeld, Geld auf dem Bankkonto sowie Wertgegenstände. Nicht dazu zählen jedoch Gegenstände des Hausrats, ein angemessenes Hausgrundstück, ein angemessenes Auto mit dem man z. B. zur Arbeit fährt. Bei einem Mehrpersonenhaushalt gilt diese Grenze pro Person.
Wie kann ich mit einer Spende helfen?Die Stiftung EWH finanziert sich zum größten Teil aus Spenden und unterstützt damit viele Menschen aller Altersstufen, die zum Beispiel über geringe wirtschaftliche Mittel verfügen, von schweren Krankheiten betroffen oder unverschuldet in Notsituationen geraten sind. Unterstützen auch Sie uns mit Ihrer Spende, gerne online oder per Überweisung.
Spendenkonto Stiftung EWH
Sparda-Bank West eG
IBAN: DE98 3606 0591 0207 0807 08
BIC: GENODED1SPE
Füllen Sie die Beitrittserklärung der Stiftungsfamilie BSW & EWH online aus.
Alternativ können Sie die Beitrittserklärung auch bei uns unter Downloads herunterladen und ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben per Fax, E-Mail oder Post an folgende Adresse schicken: Stiftungsfamilie BSW & EWH, Servicezentrum, Bleicherufer 11, 19053 Schwerin, Telefon: 0800 2651367, Fax: 0385 7788933, E-Mail: info@stiftungsfamilie.de
Falls Sie keinen Drucker haben oder das Formular nicht ausdrucken möchten, können Sie auch eine Beitrittserklärung per Post anfordern.
Wie kann ich meine Daten ändern?Sie können direkt online unter Mein Konto Ihre Daten ändern, dafür müssen Sie sich nur einmalig registrieren. Des weiteren finden die Änderungsmitteilung unter Downloads. Nach Ausdruck und Unterschrift einfach per Fax, E-Mail oder Post schicken: Stiftungsfamilie BSW & EWH, Servicezentrum, Bleicherufer 11, 19053 Schwerin, Telefon: 0800 2651367, Fax: E-Mail: info@stiftungsfamilie.de
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Wie ändere ich die Zahlweise der Beiträge?Sie möchten am Lastschriftverfahren teilnehmen bzw. von der Hebestelle auf Lastschrift umstellen? Laden Sie die Einzugsermächtigung unter Downloads herunter. Nach Ausdruck und Unterschrift einfach per Fax, E-Mail oder Post schicken: Stiftungsfamilie BSW & EWH, Servicezentrum, Bleicherufer 11, 19053 Schwerin, Telefon: 0800 2651367, Fax: 0385 7788933, E-Mail: info@stiftungsfamilie.de
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