Miteinander – Füreinander
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25.08.2025
Die meisten Menschen wünschen sich, dass das im Laufe des Lebens erarbeitete Vermögen auch über ihre Zeit hinaus so wirkt, wie es ihren Vorstellungen entspricht. Wenn die Auseinandersetzung mit dem Gedanken auch unangenehm sein kann, dass das eigene Dasein irgendwann endet: Wer sich rechtzeitig informiert und Entscheidungen für die Nachwelt festhält, entlastet sich und gewinnt Sicherheit darüber, den eigenen Nachlass sinnvoll geregelt zu haben.
Sei es groß oder noch so klein: Am Ende des Lebens haben sich viele Menschen ein Vermögen erarbeitet, das ihnen Ausdauer, Hingabe und Arbeit abverlangt hat. Verständlich, dass es nun auch dem Zweck zugutekommen soll, der den eigenen Werten entspricht. Wer seinen Nachlass rechtzeitig regelt, nutzt die Chance, selbstbestimmt über dessen Verwendung zu entscheiden. Ein weiterer Vorteil: Auch möglichen Hinterbliebenen gibt beispielsweise ein Testament oder ein Erbvertrag Orientierung.
Und wenn nichts dergleichen vorliegt? In diesem Fall greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge, die sich am Verwandtschaftsgrad orientiert. Kinder und Ehepartner werden als Erste berücksichtigt. Gibt es keine Erben, tritt der Staat ein. Er übernimmt das hinterlassene Vermögen ebenso wie Schulden und ist verpflichtet, den Nachlass zu verwalten und mögliche Erben ausfindig zu machen.
Wenn es kein direktes soziales Umfeld mehr gibt oder neben Familie und Freundeskreis ein weiterer Zweck berücksichtigt werden soll, stellt sich die Frage, welcher das sein kann. Maren Schüller von der Stiftungsfamilie spricht regelmäßig mit Menschen, die sich mit ihrem Erbe auseinandersetzen: „Viele Bahnbeschäftigte haben in den Jahrzehnten ihres Berufslebens eine starke Verbindung zu ihrer ‚Bahnfamilie‘ aufgebaut. Diese Verbundenheit wollen sie mitunter auch mit dem Erbe ausdrücken und so Menschen und Projekte unterstützen, die ihnen wichtig sind. Vor allem die Stiftung EWH erhält immer wieder Erbschaften und Vermächtnisse. Dafür sind wir dankbar und schätzen sehr das Vertrauen, das uns diese Menschen entgegenbringen.“
Gut zu wissen: Bei einer Spende an die mildtätige Stiftung EWH muss man keine Erbschaftssteuer zahlen. Es bleibt also jeder Euro erhalten.
Auch mit Geldern aus Nachlassspenden kann die Stiftungsfamilie das Leid von Menschen lindern, bei denen durch einen Schicksalsschlag von heute auf morgen nichts mehr ist, wie es war. Sie wünschen sich weitere Informationen oder ein vertrauliches Gespräch zum Thema? Wir beraten Sie gern: Maren Schüller, Tel.: 069 809076-162, E-Mail: maren.schueller@stiftungsfamilie.de