Vorschläge
Stiftung BSW
Für Zuwendungen über 300 Euro wird automatisch im Januar oder Februar des Folgejahres eine Zuwendungsbescheinigung der Stiftung BSW verschickt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Spendenbescheinigung handelt. Ihre Zuwendung an die Stiftung BSW kann nicht steuerlich beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Stiftung EWH
Für Spenden über 300 Euro wird automatisch im Januar oder Februar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung der Stiftung EWH verschickt. Für Spenden bis 300 Euro an die Stiftung EWH gilt die vereinfachte Nachweispflicht. Als Nachweis reichen je nach Zahlungsart der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank, etwa ein Kontoauszug oder Lastschrifteinzugs-Beleg. Auch die Zahlung über Online-Zahlungsdienste wie PayPal wird anerkannt.